Überblick
Leistungen der Seniorenhilfe in Dortmund und Bochum
Unsere Leistungen der Seniorenhilfe in Dortmund und Bochum entlasten Sie im Alltag. Wir leisten Gesellschaft zu Hause oder begleiten zum Einkauf. Hier erfahren Sie, welche Hilfe möglich ist und was die Pflegekasse dazu beitragen kann.

01Alle Leistungen
Leistungen der Seniorenhilfe in Dortmund und Bochum
Auf den einzelnen Leistungsseiten erfahren Sie, wie die Hilfe abläuft, was sie kostet und was Angehörige häufig wissen möchten.

- 01Betreuung zu HauseWir lesen vor, gehen gemeinsam spazieren und geben dem Tag eine feste Struktur. Das hilft auch bei beginnender Demenz.
- 02Begleitung im AlltagWer allein lebt, muss Post und Termine nicht allein bewältigen. Wir helfen bei Briefen und begleiten zur Bank.
- 03Hilfe im HaushaltEine vertraute Person kommt zu vereinbarten Terminen und hilft beim Putzen, bei der Wäsche oder beim Einkauf.
- 04Alltagsfahrten mit BegleitungWir fahren und begleiten Sie von zu Hause zum Arzt, zum Einkauf oder zur Familie und wieder zurück.
- 05Vertretung für AngehörigeWenn Sie als pflegende Angehörige ausfallen, vertreten wir Sie stundenweise bei der Betreuung zu Hause.
- 06Beratungsbesuch nach § 37 erklärtDer Ratgeber erklärt Termine und Zuständigkeit. Den Besuch macht ein Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle.
- 07Pflegebox für den VerbrauchDie Pflegekasse übernimmt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
02Unser Preis
Preis und Abrechnung unserer Alltagshilfe
Sie bezahlen unsere Hilfe nach Stunden. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können Sie die Rechnungen zur Erstattung bei Ihrer Pflegekasse einreichen.
Preise wie im Angebotsfinder NRW veröffentlicht (Stand: Oktober 2026). Mit Pflegegrad können Sie die Rechnung über den Entlastungsbetrag mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
03Pflegekasse
Welche Mittel der Pflegekasse helfen
Im Erstgespräch rechnen wir gemeinsam durch, welche Mittel Sie nutzen können. Dabei schauen wir auf Ihren Pflegegrad und darauf, welche Unterstützung Sie zu Hause brauchen.
Stand: Oktober 2026. Gesetzliche Beträge, ob und in welcher Höhe sie Ihnen zustehen, entscheidet Ihre Pflegekasse.
04Fragen zu den Leistungen
Was Angehörige zu Leistungen und Kosten fragen
Kann ich Ihre Hilfe über den Entlastungsbetrag bezahlen?
Ja. Unsere Unterstützung im Alltag ist nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung NRW anerkannt. Unser Angebot finden Sie im Angebotsfinder NRW. Ab Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag für unsere Leistungen nutzen.
Können Sie beim selben Besuch im Haushalt helfen und begleiten?
Ja, Sie können verschiedene Hilfen bei einem Besuch verbinden. Wir können zum Beispiel zuerst den Einkauf erledigen und danach mit Ihrer Mutter spazieren gehen. Für die Abrechnung zählt die tatsächlich geleistete Zeit, nicht der Wechsel zwischen den Aufgaben.
Was mache ich mit Ihrer Rechnung für die Pflegekasse?
Auf unserer Rechnung stehen die Stunden, in denen wir Sie unterstützt haben. Reichen Sie diese Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein, damit die Kasse die Erstattung prüfen kann. Kosten, die über Ihren verfügbaren Anspruch hinausgehen, tragen Sie selbst.
Wie lange bin ich an den Vertrag gebunden?
Bevor die Unterstützung beginnt, besprechen wir mit Ihnen die Laufzeit und die Kündigungsfristen. Beides steht im Vertrag. So können Sie vor dem Start prüfen, ob die Vereinbarung zu Ihrem Alltag passt.
Übernehmen Sie auch Körperpflege oder die Gabe von Medikamenten?
Nein. Wir helfen im Alltag, sind aber kein Pflegedienst. Pflegerische Aufgaben und die Gabe von Medikamenten gehören nicht zu unserem Angebot. Brauchen Sie zum Beispiel Unterstützung bei der Körperpflege, sprechen Sie bitte einen Pflegedienst an.
Besprechen wir, was Sie brauchen
Rufen Sie uns unter 0231 51818472 an und erzählen Sie, wobei Sie Unterstützung brauchen. Gemeinsam schauen wir, welche unserer Leistungen passt.
