Ratgeber · Pflegegeld

Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI verständlich erklärt

Der Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI gehört beim Bezug von Pflegegeld regelmäßig dazu. Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten und wer den Besuch durchführt. Wir selbst unterstützen Sie im Alltag, führen diese Besuche aber nicht durch.

Symbolbild: Beraterin erklärt einem älteren Ehepaar am Küchentisch ein Formular
Symbolbild: Seniorin hält einen Brief der Pflegekasse in den Händen

01Pflicht beim Pflegegeld

Was beim Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI gilt

Wie oft der Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI nötig ist, hängt vom Pflegegrad ab. Wer Pflegegeld mit Pflegegrad 2 oder 3 erhält, muss ihn einmal im Halbjahr abrufen. Mit Pflegegrad 4 oder 5 ist er vierteljährlich Pflicht. Bei Pflegegrad 1 oder beim Bezug von Pflegesachleistungen können Sie die Beratung halbjährlich nutzen. Auf Wunsch ist bis Ende März 2027 jede zweite Beratung als Videogespräch möglich.

Beauftragen Sie für den Besuch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle. Auch von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachkräfte dürfen ihn durchführen. Die Pflegekasse bezahlt die Beratung. Fehlt der vorgeschriebene Besuch, kann sie Ihr Pflegegeld kürzen.

  • Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich verpflichtend
  • Bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich verpflichtend
  • Die Pflegekasse bezahlt den Besuch
  • Für die erste Beratung kommt jemand zu Ihnen nach Hause

Die Angaben beruhen auf § 37 Abs. 3 bis 9 SGB XI auf gesetze-im-internet.de. Stand: Oktober 2026.

02Unsere Rolle

Unsere Hilfe vor und nach dem Beratungstermin

Als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag sind wir kein Pflegedienst. Beratungsbesuche führen wir nicht durch. Empfehlungen aus dem Gespräch greifen wir mit Ihnen auf, soweit sie unsere Betreuung oder Haushaltshilfe betreffen.

  • An den Termin denken

    Steht der nächste Beratungsbesuch an, erinnern wir Sie daran. So behalten Sie die Frist im Blick und können eine Kürzung des Pflegegelds vermeiden.

  • Fragen notieren

    Was fällt zu Hause schwer? Wir schreiben Ihre Fragen gemeinsam auf, bevor die Beratung stattfindet. So haben Sie beim Gespräch Ihre Notizen zur Hand.

  • Im Alltag entlasten

    Wird im Gespräch mehr Hilfe zu Hause empfohlen, können wir mit Betreuung oder Unterstützung im Haushalt entlasten.

  • Passende Stellen nennen

    Für den Beratungsbesuch nennen wir Ihnen Anlaufstellen in Dortmund und Bochum, etwa Pflegedienste und Beratungsstellen.

03Fragen zum Beratungsbesuch

Fragen zum Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI

Wer ist für den Beratungsbesuch nach § 37 zugelassen?

Dafür kommen zugelassene ambulante Pflegedienste und Beratungsstellen infrage, die von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannt sind. Auch Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sowie von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachkräfte dürfen beraten. Wir gehören als Angebot zur Unterstützung im Alltag nicht zu diesen Stellen.

Droht eine Kürzung des Pflegegelds, wenn der Termin versäumt wurde?

Fehlt der vorgeschriebene Beratungseinsatz, darf die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen. Wiederholt sich das, kann sie es entziehen. Halten Sie deshalb das Datum des letzten Besuchs schriftlich fest, damit Sie die nächste Frist im Blick behalten.

Wer bezahlt die Beratung bei gesetzlicher oder privater Versicherung?

Sind Sie gesetzlich versichert, übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten des Besuchs. Bei einer privaten Versicherung zahlt das Versicherungsunternehmen. Besteht ein Beihilfeanspruch, trägt die Beihilfestelle einen anteiligen Betrag.

Darf schon der erste Beratungstermin ein Videogespräch sein?

Nein, für das erste Gespräch kommt die beratende Person zu Ihnen nach Hause. Danach können Sie auf Wunsch jede zweite Beratung per Video nutzen. Diese Möglichkeit besteht bis zum 31. März 2027.

Wer schickt den Nachweis über den Besuch an die Pflegekasse?

Die beratende Stelle übermittelt den Nachweis über den Besuch an Ihre Pflegekasse. Das gehört nicht zu unserer Alltagshilfe, denn wir führen diese Besuche nicht durch. Wir können Ihnen jedoch Stellen in Dortmund und Bochum für den Beratungseinsatz nennen.

Pflegegeld und Alltagshilfe klären

Sie möchten wissen, welche Leistungen der Pflegekasse sich verbinden lassen? Rufen Sie uns unter 0231 51818472 an. Wir erklären die Möglichkeiten und nennen Stellen für den Beratungsbesuch.