Leistung · Pflegehilfsmittel

Kostenlose Pflegebox für die Pflege zu Hause

Eine kostenlose Pflegebox enthält etwa Einmalhandschuhe für die Pflege zu Hause. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Symbolbild: Betreuerin räumt Pflegehilfsmittel aus einer Box in den Badschrank
Symbolbild: Seniorin und Angehörige packen eine Box mit Pflegehilfsmitteln aus

01Anspruch

Für wen die kostenlose Pflegebox gedacht ist

Eine kostenlose Pflegebox können Sie bereits ab Pflegegrad 1 erhalten, wenn die Pflege zu Hause stattfindet. Dabei können Angehörige, Bekannte oder ein Pflegedienst helfen. Die Pflegekasse übernimmt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Sie stellen die Produkte danach zusammen, was Sie zu Hause verbrauchen. Meist kommt die Box monatlich; der Lieferant rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Im Pflegeheim besteht dieser Anspruch nicht, denn dort stellt das Heim die Mittel bereit.

  • Fingerlinge und Einmalhandschuhe
  • Mittel zur Hände- und Flächendesinfektion
  • Einweg-Bettschutzeinlagen
  • Mundschutz und Schutzschürzen

02Antrag

Der Weg zum Antrag und zur Box

  1. 1

    Pflegegrad nachsehen

    Schauen Sie nach, ob ein Pflegegrad vorliegt. Wenn die Pflege zu Hause stattfindet, besteht ab Pflegegrad 1 Anspruch.

  2. 2

    Antrag vorbereiten

    Ein Lieferant leitet Ihren Antrag an die Pflegekasse weiter. Wir erläutern Ihnen, welche Angaben Sie dafür machen müssen.

  3. 3

    Die Box kommt nach Hause

    Sobald die Pflegekasse zugestimmt hat, erhalten Sie die Box regelmäßig. Die Produktauswahl lässt sich später anpassen.

03Fragen zur Pflegebox

Antworten rund um die Pflegebox

Kann meine Mutter mit Pflegegrad eine Pflegebox bekommen?

Ja, wenn Ihre Mutter zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad von 1 bis 5 hat. Ob Sie als Familie die Pflege übernehmen, Nachbarn helfen oder ein ambulanter Pflegedienst kommt, macht keinen Unterschied. Im Pflegeheim stellt das Heim die Mittel bereit; dort besteht dieser Anspruch nicht.

Bleibt die Pflegebox für uns ohne Zuzahlung?

Die Pflegekasse übernimmt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Bleibt Ihre Auswahl in diesem Rahmen, fällt keine Zuzahlung an. Der Lieferant rechnet mit der Kasse ab. Zusätzliche Produkte können Sie privat bestellen.

Wie passe ich die Pflegebox an unseren Bedarf an?

Teilen Sie dem Lieferanten mit, welche Produkte Sie künftig brauchen. Die Auswahl lässt sich in der Regel monatlich ändern. Bleiben etwa Handschuhe übrig, können Sie davon weniger und stattdessen mehr Bettschutzeinlagen wählen.

Brauchen Pflegebox und Hausnotruf einen gemeinsamen Antrag?

Nein, Sie beantragen beides getrennt bei der Pflegekasse. Beide gehören zu den Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI. Die Box enthält Mittel, die sich verbrauchen. Ein Hausnotruf ist dagegen ein technisches Hilfsmittel. Mit Pflegegrad können Sie beide Leistungen beantragen.

Worin unterscheiden sich Pflegebox und Haushaltshilfe?

Eine Pflegebox enthält Verbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe für die Pflege zu Hause. Unterstützung beim Putzen gehört nicht dazu. Dafür bieten wir Haushaltshilfe in Dortmund und Bochum an. Wir beraten Sie zum Anspruch auf die Pflegebox und zum Antrag. Wir sind kein Pflegedienst.

Wir erklären Ihnen den Antrag

Liegt der Antrag auf dem Küchentisch und Sie kommen nicht weiter? Rufen Sie uns unter 0231 51818472 an. Wir erklären Ihnen in Ruhe, welche Angaben nötig sind.