Leistung · Vertretung zu Hause

Verhinderungspflege in Dortmund und im Ruhrgebiet

Mit unserer Verhinderungspflege in Dortmund und Bochum betreuen wir Ihre Angehörigen stundenweise zu Hause. So können Sie einen eigenen Behandlungstermin wahrnehmen, in den Urlaub fahren oder sich ausruhen.

Symbolbild: Tochter verabschiedet sich, die Betreuerin bleibt beim Vater
Symbolbild: Betreuerin und älterer Herr legen gemeinsam ein Puzzle

01Die Leistung

Verhinderungspflege in Dortmund erklärt

Verhinderungspflege in Dortmund hilft Ihnen, wenn Sie als private Pflegeperson zeitweise ausfallen. Die Pflegekasse finanziert dann eine Vertretung. Ob Sie einen freien Nachmittag brauchen oder zu einem Familienfest möchten, spielt dabei keine Rolle. Die gepflegte Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben und zu Hause gepflegt werden.

Für die Vertretung zahlt die Pflegekasse bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Seit Juli 2025 steht für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € im Kalenderjahr ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI) zur Verfügung. Wir leisten Betreuung, Gesellschaft und Haushaltshilfe. Wir sind kein Pflegedienst. Körperpflege und medizinische Versorgung übernimmt weiterhin ein Pflegedienst.

  • Einzelne Stunden an einem festen Tag in der Woche
  • Stundenweise Betreuung an mehreren Urlaubstagen
  • Gesellschaft und Unterstützung im Haushalt
  • Den gemeinsamen Jahresbetrag zur Abrechnung nutzen

02Ablauf

So organisieren wir Ihre Vertretung

  1. 1

    Zeiten besprechen

    Sagen Sie uns, an welchen Tagen Sie ausfallen und für wie viele Stunden. Wir besprechen, welche Hilfe zu Hause nötig ist.

  2. 2

    Einsätze vereinbaren

    Gemeinsam vereinbaren wir die Tage und Uhrzeiten für unsere Besuche. Sie müssen dafür nicht vorab einen Antrag stellen.

  3. 3

    Rechnung einreichen

    Unsere Rechnung reichen Sie nach dem Einsatz zur Erstattung bei Ihrer Pflegekasse ein. Wir erläutern Ihnen, welche Unterlagen dafür gebraucht werden.

03Fragen zur Verhinderungspflege

Was Angehörige zur Vertretung wissen möchten

Reicht Pflegegrad 1 für eine Vertretung über die Pflegekasse?

Wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege zu Hause übernehmen, kommt Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 infrage. Bei Pflegegrad 1 können Sie stattdessen den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat nutzen.

Kann ich direkt nach der Einstufung eine Vertretung nutzen?

Ja, seit dem 1. Juli 2025 entfällt die Vorpflegezeit. Sie müssen also nicht erst eine bestimmte Zeit selbst gepflegt haben. Auch bei einem gerade festgestellten Pflegegrad ab 2 ist die Leistung möglich. Bitten Sie Ihre Pflegekasse um eine schriftliche Bestätigung.

Geht auch ein fester Nachmittag pro Woche statt mehrerer Tage?

Ja, Sie können die Vertretung in einzelnen Stunden über das Jahr verteilen. Ein regelmäßiger Nachmittag ist ebenso möglich wie zusammenhängende Tage. Ob und wie sich das auf Ihr Pflegegeld auswirkt, lassen Sie sich bitte verbindlich von Ihrer Pflegekasse erklären.

Wie lässt sich die Hilfe fortsetzen, wenn das Budget verbraucht ist?

Weitere Betreuungsstunden können Sie selbst bezahlen. Auch andere Leistungen wie der Entlastungsbetrag kommen infrage. Schon beim ersten Gespräch schauen wir mit Ihnen, wie Sie den verfügbaren Betrag über das Jahr verteilen können.

Betreuen Sie meine Mutter auch bei beginnender Demenz?

Ja, unsere Betreuung zu Hause ist auch bei beginnender Demenz möglich. Während Ihrer Abwesenheit leisten wir Ihrer Mutter Gesellschaft und unterstützen sie dabei, Struktur im Tag zu behalten. Medizinische Versorgung oder Medikamentengabe gehören nicht dazu.

Planen Sie Ihre nächste Auszeit

Auch wenn Sie einen Angehörigen pflegen, brauchen Sie Zeit für sich. Besprechen Sie mit uns, wann eine Vertretung zu Hause helfen würde. Sie erreichen uns unter 0231 51818472.